Das Versicherungsrecht nennt die Vorverlegung des Versicherungsbeginns zu einem Zeitpunkt vor Vertragsabschluss Rückdatierung. Dabei wird jedoch nur der technische Versicherungsbeginn, d.h. der Zeitpunkt, ab dem der Versicherte eine Prämie zahlen muss, vorverlegt. Der Versicherungsnehmer zahlt also den Beitrag, ohne dafür einen materiellen Versicherungsschutz zu erhalten.
Ein auf den ersten Blick unsinniger Vorschlag? Nein, denn mittels Rückdatierung des Versicherungsbeginns kann ein Versicherungsnehmer einer Kfz-Haftpflichtversicherung schneller von einer Schadensfreiheitsklasse in die nächst günstigere gelangen. Die Rechung ist einfach: Ist die Einsparung durch die Einstufung in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse höher als die Kosten, die durch eine Rückdatierung entstehen, so lohnt sich eine Rückdatierung. Dies hängt von der Schadenfreiheitsklasse bei Versicherungsbeginn ab.
Für wen lohnt sich eine Rückdatierung?Es bestehen zwei Möglichkeiten für eine Rückdatierung: In der ersten Jahreshälfte abgeschlossene Kfz-Versicherungen können auf den 1. Januar zurückdatiert werden, im zweiten Halbjahr abgeschlossene Versicherungen auf den 1. Juli.
Bei Versicherungen gelangt ein Versicherungsnehmer in der Regel in die nächst günstigere Schadenfreiheitsklasse, hat er sein Fahrzeug ein volles Kalenderjahr unfallfrei gefahren. Bei einem späteren Vertragsabschluss, z.B. zum 01.02, kann er kein volles Kalenderjahr mehr erreichen. Er würde somit die schlechte Schadenfreiheitsklasse auch im folgenden Jahr behalten.
Die Rückdatierung auf den 01.06 birgt ggf. ein noch höheres Einsparpotenzial, sofern der Kunde die Schadenfreiheitsklasse 0 oder ½ besitzt. Besonders interessant ist sie also für jüngere Fahranfänger, die Ihre geringe Erfahrung hinter dem Steuer mit hohen Kfz-Versicherungsbeiträgen erkaufen müssen. Ein Fahrneuling beginnt in der Regel mit 230 Prozent in der Haftpflicht-Versicherungsprämie (Schadenfreiheitsklasse 0), egal, ob er die Versicherung während des ersten oder zweiten Halbjahres abgeschlossen hat. Stellt er aber einen Antrag auf Rückdatierung auf den 1. Januar bzw. Juli, so gelangt er schneller in eine für ihn billigere Schadensfreiheitsklasse, sofern die Versicherung dem Antrag zustimmt. Möglich ist hier bereits eine Verbesserung um eine halbe Schadenfreiheitsklasse (z.B. von 0 auf ½ oder von ½ auf 1), wenn der Vertrag mindestens sechs Monate im Kalenderjahr bestanden hat.
Ist meine Versicherung verpflichtet, eine Rückdatierung durchzuführen?Nein, Versicherer sind nicht verpflichtet eine solche Rückdatierung durchzuführen. Sie kommunizieren solche Möglichkeiten auch nicht offensiv in Werbebotschaften, weil sich dadurch der Gewinn reduziert. In der Regel akzeptieren die Unternehmen jedoch eine Rückdatierung. Eine Nachfrage lohnt sich also in jedem Fall.
Deutliche Einsparungen lassen sich unter Umständen auch bei zunehmendem Fahrzeugalter durch den Wechsel von der Voll- zu Teilkasko erzielen. Als Faustregel kann ein Fahrzeugalter von drei oder mehr Jahren angesetzt werden, für das sich eine Vollkasko noch lohnt (natürlich ist dies im Einzelfall jedoch vom Neu- bzw. Zeitwert des betreffenden Kfz abhängig). Ist das Fahrzeug älter lohnt sich meist der Wechsel von der Voll- in die Teilkasko.
Der Vollkaskoschutz kann bei einem hohen Schadensfreiheitsrabatt und einer hohen Typklasse in der Teilkasko ggf. die günstigere Alternative sein: Rechnen lohnt sich!
Aachen Münchener, ADAC-AutoVersicherung, Adcuri, Adler, AdmiralDirekt, Allianz, AllSecur, Alte Leipziger, ARAG, Asstel, Avetas, AXA, Badische Allgemeine Versicherung, Barmenia, Basler, BavariaDirekt, BBV, BGV, Chartis, Concordia, Condor, Continentale, CosmosDirekt, DA Direkt, DBV, deutsche internet versicherung, DEVK, DEVK Eisenbahn, Direct Line, EUROPA, Garanta AutoVersicherung, Generali, Gothaer, HannoverscheDirekt, HDI, HDI-Gerling, Helvetia, Itzehoer Versicherung, Janitos, KRAVAG, KRAVAG Logistics, Münchner Verein, Mannheimer, Nürnberger, Nürnberger Beamten, ÖSA, Optima, OVAG, ProvinzialNord, R+V, R+V24, Rheinland Versicherungen, Signal, Sparkassen DirektVersicherung, Universa, VÖDAG, Versicherungskammer Bayern, VHV, Victoria, Volksfürsorge, Volkswohlbund, Württembergische, WÜBA, WWK, Zürich,
Am Vergleich teilnehmende Versicherungen und die zugehörigen Tarife