Seit dem 01. März 2007 gilt die Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Damit wurde der Prozess der Kfz-Zulassung standardisiert bzw. es wurden erstmals einheitliche Regelungen getroffen. Der Zulassungsstelle müssen folgende Dokumente vorgelegt werden:
Kurzzusammenfassung: Versicherungsbestätigung, Personalausweis, Fahrzeugbrief (Kfz-Brief, neu: Zulassungsbestätigung Teil II), ggf. schriftliche Vollmacht
Zur Anmeldung eines Neuwagens benötigen Sie eine Versicherungsbestätigung. Der Nachweis des Versicherungsschutzes bei der Anmeldung des Fahrzeugs wie auch beim Versichererwechsel erfolgte bis zum 1. Februar 2008 über die sogenannte Doppelkarte. Heutzutage erfolgt die Zulassung per elektronischer Versicherungsnummer, die so genannte eVB -Nummer (eVB steht für elektronische Versicherungs-Bestätigung). Mittlerweile richtete auch die letzte Zulassungsbehörde einen entsprechenden Zugang ein, damit ist die Einführungungsphase dieses Verfahrens beendet. Eine papiergebundene Versicherungsbestätigung gibt es somit nicht mehr.
Das neue elektronische Verfahren läuft folgendermaßen ab: Die Versicherungsunternehmen hinterlegen die entsprechenden Daten bei einer Gemeinschafteinrichtung der Versicherer, die dann von den Zulassungsstellen dort abgerufen werden. Der Versicherungsnehmer erhält von seinem Versicherer eine siebenstellige eVB-Nummer (TAN). Anhand derer lässt sich die Zulassungsbehörde dann die Zusage des Haftpflicht-Versicherungsschutzes bestätigen. Dieses Verfahren wird auch im Falle des Erlöschen des Versicherungsschutzes genutzt. Der Personalausweis kann auch durch einen gültigen Reisepass des zukünftigen Halters ersetzt werden, dabei ist zu beachten, dass die aktuelle Anschrift bzw. Meldebestätigung in den Dokumenten enthalten sein muss.
Der Fahrzeugbrief (auch Kfz-Brief) ist eine amtliche Urkunde über die allgemeine Zulassung eines Kraftfahrzeugs für den öffentlichen Straßenverkehr. Die amtlich eingetragenen Personalien bezeichnen die natürliche oder juristische Person, die über das Kraftfahrzeug verfügungsberechtigt ist.
Auch beim Fahrzeugbrief gibt es Neuerungen: Der alte Fahrzeugbrief wird durch die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt. Diese reicht für die Neuzulassung eines Wagens aus. Enthält die Bescheinigung bereits zwei Halter, wird beim dritten Halter ein neues Dokument Teil II ausgestellt. Wollen Sie Ihr Fahrzeug nicht selbst zulassen, sondern über Dritte, gilt es Folgendes zu beachten: Personen, welche vom Fahrzeughalter zur Zulassung beauftragt wurden, müssen eine von diesem ausgestellte und unterschriebene Vollmacht mitbringen sowie sich selbst durch einen gültigen Personalausweis oder Pass (inklusive Meldebescheinigung) ausweisen können. Außerdem müssen sie die Einzugsermächtigung für die Abbuchung der Kfz-Steuer in doppelter Ausführung mitbringen.
Kurzzusammenfassung: Versicherungsbestätigung, Personalausweis, Fahrzeugbrief (Kfz-Brief, neu: Zulassungsbestätigung Teil II), Fahrzeug-Schein (Kfz-Schein, neu: Zulassungsbestätigung Teil I), AU-Bescheinigung (Abgasuntersuchung)
Im Vergleich zur Neuanmeldung eines Fahrzeugs müssen Sie bei der Zulassung eines gebrauchten Fahrzeugs neben Versicherungsbestätigung, Personalausweis und Fahrzeugschein noch den Kfz-Schein und eine AU-Bescheinigung vorlegen.
Der Fahrzeug-Schein dient der Identifizierung eines motorbetriebenen Fahrzeugs. Er wird von der Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde (Straßenverkehrsbehörde) bei der An- oder Ummeldung von Kraftfahrzeugen (Kfz) ausgestellt. Seit Oktober 2005 unterliegt der Fahrzeugschein in Deutschland EU-einheitlichen Regelungen als Zulassungsbescheinigung. Die neuen fälschungsgesicherten Fahrzeugscheine, die im Gesetz noch immer „Fahrzeugschein“ heißen, tragen diese Bezeichnung im Formular jedoch nur noch als Klammerzusatz zur offiziellen Bezeichnung „Zulassungsbescheinigung Teil I“.
Die Abgasuntersuchung (AU) ist seit Januar 2010 Bestandteil der Hauptuntersuchung. Eine AU-Plakette wird demnach nicht mehr angebracht. Der Nachweis einer Abgasuntersuchung ist durch den HU-Prüfbericht möglich.
Für alle Kraftfahrzeuge kann die AU aber als Teiluntersuchung zur HU von einer anerkannten AU-Werkstätten im Vormonat zur nächsten durch die HU-Plakette angegebenen Monat zur Hauptuntersuchung (HU) durchgeführt und anhand eines AU-Nachweises mit fälschungserschwerenden Merkmalen bescheinigt werden. Der AU-Nachweis ist dem HU-Prüfer für die anstehende HU zu übergeben.
Kurzzusammenfassung: Personalausweis, Fahrzeug-Schein (Kfz-Schein, neu: Zulassungsbestätigung Teil I)
Kurzzusammenfassung: Versicherungsbestätigung, Personalausweis, Fahrzeugbrief (Kfz-Brief, neu: Zulassungsbestätigung Teil II), Fahrzeug-Schein (Kfz-Schein, neu: Zulassungsbestätigung Teil I), AU-Bescheinigung (Abgasuntersuchung), bisherige Kfz-Schilder (sofern vorhanden). War das Fahrzeug vorübergehend abgemeldet, brauchen Sie zusätzlich die Abmeldebescheinigung.
Die Abmeldebestätigung erhalten Sie von der Zulassungsstelle. Jeder kann die Abmeldung vornehmen. Es ist nicht vorgeschrieben, dass diejenige Person, auf die das Auto zugelassen ist, das Auto auch abmeldet. Somit ist es auch für Angehörige oder den Autokäufer möglich, die Kfz Abmeldung vorzunehmen. Wer den Fahrzeugbrief vorlegt kann das Fahrzeug abmelden. Der Fahrzeugschein spielt lediglich eine untergeordnete Rolle. Letztendlich wird er von der Zulassungsstelle einbehalten. Die Kennzeichen müssen ebenfalls vorgelegt werden, damit die Marken beziehungsweise Siegel entfernt werden können.
Kurzzusammenfassung: Personalausweis, Fahrzeug-Schein (Kfz-Schein, neu: Zulassungsbestätigung Teil I)
Kurzzusammenfassung: Versicherungsbestätigung, Personalausweis, Fahrzeugbrief (Kfz-Brief, neu: Zulassungsbestätigung Teil II), Kfz-Schilder, Abmeldebescheinigung, AU-Bescheinigung (Abgasuntersuchung)
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