Kfz Versicherung wechseln leicht gemacht - OneTarif

Kfz Versicherung wechseln leicht gemacht

Beim Wechsel der Kfz-Versicherung lassen sich bis zu 800,- Euro sparen. Wer schlau ist, kündigt seine Kfz-Versicherung rechzeitig - in der Regel bis zum Wechseldatum, dem 30.11 eines Jahres. Der Vertrag läuft am 1.1. des Folgejahres aus. Somit bleibt noch genügend Zeit für einen Online-Versicherungs-Preisvergleich. Also: Preise vergleichen und bis zum Wechseldatum, dem 30.11 eines Jahres Versicherung wechseln!

Warum sollten Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln?

Versicherungsunternehmen stehen in einem intensivem Wettbewerb zueinander. In den letzten Jahren sind die Beiträge im Kfz-Bereich stetig gefallen. Tarifanpassungen zugunsten des Versicherungsnehmers werden aber in der Regel lediglich neuen Kunden angeboten. Damit auch Sie als treuer Bestandskunde von diesem Wettbewerb profitieren, müssen Sie Ihren Versicherungsschutz regelmäßig überprüfen, um an eine billige Autoversicherung zu kommen. Prinzipiell bestehen zwei grundlegende Reaktionsmöglichkeiten:

1) Versicherungswechsel: Andere Versicherungen sind in der Regel günstiger als Ihre eigene Versicherung. Werfen Sie einen Blick auf Ihre Police. Informieren Sie sich über Ihren derzeitigen Versicherungsbeitrag und nutzen Sie einen Online-Tarifrecher zum Vergleich der Kfz-Tarife. Schauen Sie jedoch nicht nur auf den Preis. Informieren Sie sich bei einem Wechsel auch über die Leistungen im Schadensfall.

2) Nachverhandlungen bei Ihrer derzeitigen Versicherung: Hierzu ist es notwendig, sich im Vorfeld zu informieren. Sie sollten nicht gleich das erste Angebot annehmen, sondern zu erkennen geben, dass Sie sich über die Preise des Wettbewerbs ein Bild gemacht haben, z.B. indem Sie konkrete Konkurrenzpreise für Ihr Kfz nennen. Ihre Versicherung wird in diesem Fall versuchen über die Leistungen zu argumentieren. Vergleichen Sie diese und legen Sie sich einen Argumentationsleitfaden zurecht.

Wenn Sie regelmäßig die Leistung Ihrer Kfz-Versicherung überprüfen, können Sie mit einer billigen Autoversicherung im Jahr bis zu 800,- Euro sparen.

Wann kann ich meine bisherige Kfz-Versicherung kündigen?

Die meisten Versicherungsnehmer kündigen Ihre Autoversicherung durch eine ordentliche Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres. Informieren Sie sich über Ihre Vertragslaufzeit in Ihren Versicherungsunterlagen. In der Regel ist das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch. Eine Kündigung muss einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres eingereicht werden. Damit ergibt sich im Regelfall der 30. November als Stichtag für die Kündigung einer Police für ein Kfz. Das Kündigungsschreiben muss der Versicherung spätestens zu diesem Datum vorliegen. Sollten Ihr Versicherungsjahr zu einem an deren Tag enden, so gilt auch hier: Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat.

Eventuell können Sie nach dem Datum des 30. Novembers dennoch Ihre Kfz-Versicherung kündigen und zu einer anderen Gesellschaft wechseln. Unter Umständen können Sie von einem sogenannten Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Dieses gilt in folgenden Fällen:

  • Wenn Ihre Kfz-Versicherung den Beitrag erhöht (auch bei verdeckter Beitragserhöhung): Per Gesetz müssen Versicherungsgesellschaften dem Versicherungsnehmer mindestens im November oder vier Wochen bevor sich der Versicherungsbeitrag erhöht mitteilen, dass sich die Kfz-Versicherung verteuert.

    Haben Sie ein Schreiben von Ihrer Versicherung erhalten, in dem Ihnen mitgeteilt wurde, dass sich Ihr Beitrag erhöht, so können Sie Ihre Versicherung sofort kündigen. Beachten Sie jedoch dabei, dass Sie innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Mitteilung Ihrer Versicherung über die Steigerung der Beiträge kündigen. Anderen falls erlischt das Sonderkündigungsrecht wieder.

  • Wenn sich die Regionalklasse Ihrer Versicherung ändert und dadurch der Versicherungsbeitrag für den Kunden steigt, so bedeutet dies nicht automatisch, dass hieraus ein Sonderkündigungsrecht entsteht. Vielmehr kommt es weshalb es zu dieser Änderung kommt. Haben Sie beispielsweise Ihren Wohnort in eine ungünstigere Regionalklasse verlegt, so können Sie kein Sonderkündigungsrecht geltend machen. Sollte allerdings Ihre Versicherung eine andere Einteilung der Regionalklassen vorgenommen haben, so haben Sie als Versicherungsnehmer selbstverständlich die Möglichkeit den Anspruch auf ein Sonderkündigungsrecht zu geltend zu machen. Die Regionalklassen werden jeweils einmal im Jahr anhand neuer Statistiken auf deren Aktualität überprüft.

  • Die Versicherungsunternehmen bedienen sich für die Einteilung in Regionalklassen statistischer Daten. Sollten Versicherungsnehmer in dem Bezirk, in dem Ihr Wagen zugelassen ist häufiger Unfälle erleiden, oder aber auch Straßenverhältnisse Unfälle fordern, so kann sich dies negativ auf Ihre Regionalklasse auswirken und Sie zahlen einen höheren Versicherungsbeitrag. Schadensmeldungen und Fahrzeugzulassungen am Zulassungsort haben ebenfalls einen Einfluss.

  • Für den Fall, dass der Versicherungsnehmer einen Schaden verursacht, können beide Parteien den Versicherungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist im aktuellen (laufenden) Versicherungsjahr kündigen, also auch die Versicherungsgesellschaft. In der Vergangenheit war dies jedoch aus Kundensicht oftmals nicht besonders ratsam, da durch eine Kündigung die bis zu diesem Zeitpunkt gezahlten Versicherungsbeiträge vom Versicherungsunternehmen einbehalten wurden. Durch eine Änderung im Versicherungsvertragsgesetz sind die Versicherungsnehmer in diesem Punkt mittlerweile jedoch besser gestellt. Die Versicherer haben das Prinzip der "Unteilbarkeit der Prämie" mittlerweile abgeschafft. Dies bedeutet, dass der Versicherte (Kunde) grundsätzlich lediglich für den entsprechenden Zeitraum zahlungspflichtig ist, in welchem auch der Versicherungsschutz besteht. Ein Schadensfall berechtigt somit im Zeitraum eines Monats nach Beendigung der Schadenregulierung zu einer außerordentlichen Kündigung und ermöglicht dadurch einen Versicherungswechsel. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Versicherung den Schaden anerkannt oder abgelehnt hat. Einer der häufigsten Gründe für eine Kündigung im Schadensfall ist die Einstufung des Versicherten in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse.

     

  • Zur Erleichterung Ihres Versicherungswechsels haben wir Ihnen die wichtigsten Dokumente in Form von Musterschreiben zusammengestellt:

 

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