Kfz Versicherung beim Auto-Leasing - OneTarif

Kfz Versicherung beim Auto-Leasing

Notwendiger Versicherungsschutz / Versicherungsumfang bei der Kfz Versicherung

Was die Frage der Versicherung im Rahmen des Auto-Leasings betrifft, sind die Verträge eindeutig und sprechen eine sehr deutliche Sprache: Der Leasingnehmer muss bei einem echten Leasingvertrag dafür sorgen, dass die betreffenden Wirtschaftsgüter in einer angemessenen Form gegen Beschädigungen und Verlust versichert werden. In welcher Form die Versicherung zu erfolgen hat, regelt der Eigentümer des Leasinggutes im Allgemeinen innerhalb der Vertragsunterlagen. Ausgehend vom Kfz-Leasing lässt sich die Situation der Versicherung am Besten erklären. Die Leasinggeber weisen in ihren Geschäftsbedingungen immer darauf hin, dass eine herkömmliche Haftpflichtversicherung nicht ausreicht, sondern mindestens eine Teilkaskoversicherung, bei Neufahrzeugen eine Vollkaskoversicherung, abgeschlossen werden muss.

Dieses Vorgehen wird dann plausibel, wenn man bedenkt, dass der Leasinggeber weiterhin Eigentümer des Fahrzeugs bleibt. Entsteht aufgrund eines Unfalls oder Diebstahls ein wirtschaftlicher Totalschaden, so muss der Nutzer laut Vertrag für den finanziellen Schaden haften. In einer solchen Situation trägt der Leasinggeber das materielle Risiko, falls seinem Vertragspartner die finanziellen Möglichkeiten fehlen. Durch den Zwang zum Abschluss einer Kaskoversicherung kann der Finanzierungsschaden beim Geber des Leasingobjekts durch die Versicherungssumme abgedeckt werden. Die Kosten der Fahrzeugversicherung beim Auto-Leasingträgt üblicherweise der Leasingnehmer.

Mit der Unterschrift unter einen Leasingvertrag, werden laut den Vertragsbestimmungen die Ansprüche an die Versicherung automatisch an die Leasinggesellschaft abgetreten. In vielen Fällen bieten die Unternehmen sogar eigene Versicherungen für die bei ihnen geleasten Objekte an, wodurch sich die Schadensabwicklung für den Leasingnehmer deutlich vereinfachen lässt. Die Versicherungsgesellschaft bestätigt dem Leasinggeber die Abtretung in der Regel durch einen Sicherungsschein.

Neuwagenleasing und Autoversicherung

Beim normalen Leasing sind weder Versicherung noch künftige Wartungskosten enthalten. Der Käufer muss sich in der Regel um die Versicherung kümmern. Die Leasinggeber bestehen bei einem Neuwagen aber auf eine Vollkaskoversicherung. Mittlerweile gibt es aber auch eine Vielzahl von Full-Leasing Angebote, die neben der Versicherung auch alle zusätzlichen Wartungskosten beinhalten (z.B. bei Jaguar, BMW, AUDI, Mercedes, VW, etc.). Hier werden in dem Paket auch die Haftpflicht und Vollkaskoversicherung mit angeboten. In der Regel kann man seinen Schadenfreiheitsrabatt anrechnen bzw. auf diesen Vertrag übertragen lassen.

Achtung: Im Falle eines Totalschadens oder eines Diebstahls erhält der Leasinggeber das Geld von der Versicherung (Sicherungsschein). Die Versicherung ersetzt in der Regel aber nur den Zeitwert des Autos! D.h., im Versicherungsfall erstatten die meisten Versicherungen nur in den ersten 6 -18 Monaten (je nach Versicherungsgesellschaft) den Neuwert des Fahrzeugs. Nach Ablauf dieser Frist wird nur der Zeitwert ersetzt. Das heißt für den Leasingnehmer, dass er ggf. der Leasinggesellschaft den Differenzbetrag zwischen Wiederbeschaffungswert und Vertrags- bzw. Buchwert des Fahrzeuges bei der Leasinggesellschaft (Abrechnungswert) erstatten muss. Das kann teuer werden! Darum lohnt sich bei finanzierten Autos immer der Einschluss der GAP-Deckung! Sie kostet in der Regel nur wenige EURO.

Sicherungsschein – Was ist das?

Im Zusammenhang mit dem Kfz-Leasing tritt der Versicherungsnehmer bzw. Leasingnehmer seine Ansprüche bei Totalschaden oder Diebstahl an den Leasinggeber ab. Damit soll sichergestellt werden dass die Leasinggesellschaft an ihr Geld kommt, denn das Fahrzeug bleibt beim Leasing Eigentum des Leasinggebers. Nach dem Leasingvertrag trägt der Leasingnehmer generell das Risiko für Beschädigungen und/ oder Diebstahl. Die Leasinggesellschaft verlangt daher, dass der Leasingnehmer für das geleaste Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abschließt und die im Schadenfall entstehenden Entschädigungsansprüche abtritt.

Nach Abschluss des Kaskoversicherungs-Vertrages dokumentiert die Versicherung die Abtretung an die Leasinggesellschaft. Diese Bestätigung bezeichnet man als Sicherungsschein.

Im Sicherungsschein ist die Vertragsdauer sowie der Umfang des Kfz Versicherungsschutzes aufgeführt und er legt fest, wem die Leistungen aus der abgeschlossenen Versicherung zustehen. Mit dem Sicherungsschein besitzt die Leasinggesellschaft daher nach dem Versicherungsvertragsgesetz (§ 75 Absatz 1) die Rechte aus dem Kfz-Versicherungsvertrag. Die Leasinggesellschaft wird somit bei eintreten des Schadenfalls benachrichtigt und entscheidet anschließend über die Geltendmachung der Versicherungsleistungen.

GAP-Deckung - warum brauche ich das?

Die GAP-Deckung (engl. gap = Lücke) ist eine zusätzliche Versicherungsleistung für Leasingfahrzeuge, die in einigen Kaskoversicherungen bereits enthalten ist. Die GAP-Deckung ersetzt im Schadenfall (bei Diebstahl oder Totalschaden) die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges und seinem Abrechnungswert laut Leasingvertrag. Diese Differenz kann bei Fahrzeugen der oberen Mittelklasse leicht mehrere tausend Euro überschreiten und muss vom Leasingnehmer übernommen werden, sofern in seinem Vertrag keine GAP-Deckung eingeschlossen ist. Darum lohnt sich der Einschluss dieser GAP-Deckung in den KFZ-Versicherungsvertrag. Sie kostet in der Regel nur wenige EURO oder ist in der Kaskoversicherung enthalten. Fragen Sie Ihre Versicherung.

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