Der "Führerschein mit 17" heißt offiziell "Begleitetes Fahren ab 17" (BF 17)
Der Erwerb der Prüfungsbescheinigung zum „Begleiteten Fahren ab 17 Jahre“ setzt eine erfolgreich abgelegte Fahrprüfung voraus.
In den Bundesländern Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Baden Württemberg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Berlin, Bremen und Hamburg dürfen sich Interessenten schon mit 16-einhalb Jahren zur Fahrschule anmelden. Unabhängig davon, ob ein Bundesland an dem Modellversuch teilgenommen hat oder nicht.
Dies bedeutet, dass - mit bestandener Fahrprüfung und einer zugelassenen Begleitperson - innerhalb Deutschlands bereits ab 17 Jahren Auto gefahren werden darf.
Das Mindestalter für die Teilnahme am Begleiteten Fahren ist 17 Jahre. Jedoch kann man mit 16 ½ bei der Fahrschule mit der Ausbildung beginnen. Das BF 17 ist für die Klassen B (Pkw) oder BE (Pkw mit Anhänger) möglich - automatisch eingeschlossen sind die Klassen L (Traktor), M (Moped, Mokick) und S (Trike, Quad).
Generell bedarf es der Zustimmung der Erziehungsberechtigten zur Teilnahme und zu den anzugebenden Begleitpersonen. Zum 18. Geburtstag kann dann die reguläre Fahrerlaubnis beantragt werden, dann erhält man den Kartenführerschein. Die Gültigkeit der Prüfungsbescheinigung erlischt drei Monate nach dem 18. Lebensjahr.
Nach Bestehen der Fahrerlaubnisprüfung wird die Prüfungsbescheinigung ausgehändigt. Damit beginnt auch die zweijährige Probezeit.
Die Anzahl der eingetragenen Begleitpersonen ist nicht limitiert, jedoch müssen sie folgende Voraussetzungen erfüllen: Das Mindestalter des Begleiters/der Begleiterin beträgt mindestens 30 Jahre und er/siemuss mindestens seit 5 Jahren (ununterbrochen) im Besitz der Fahrerlaubnis B (alt: Klasse3) sein. Des Weiteren dürfen – zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung - beim Begleiter/bei der Begleiterin nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen sein. Bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille darf nicht mehr begleitet werden.
Im Zusammenhang mit der Kfz-Versicherung ist es wichtig, vorher die Kfz-Versicherungspolice zu prüfen. Meist ist die Autoversicherung nur für den Wagenhalter und eventuell noch auf den Partner berechnet. Sollte der Versicherungsvertrag auf einen eingeschränkten Personenkreis abgeschlossen worden sein und plant nun die 17-jährige Tochter oder den 17-jährigen Sohn ans Steuer zu lassen, muss dies vorher der Kfz-Versicherung mitteilen.
Die Autoversicherungen berechnen die Beiträge nach unterschiedlichen Kriterien (z.B. Wohnort, Typenklasse des Fahrzeugs, jährliche Kilometerleistung) insbesondere nach dem Alter der Fahrer. Ändert sich eines der Kriterien so ist der Versicherte verpflichtet, dies seiner Versicherung zu melden. Die Autoversicherung berechnet dann einen neuen Beitrag und das kann teurer werden. Vergisst der Versicherungsnehmer diese Meldung, können die Unternehmen zum Teil drastische Strafprämien verlangen. Zudem werden die Versicherten rückwirkend nach den neuen Tarifmerkmalen zur Kasse gebeten.
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Am Vergleich teilnehmende Versicherungen und die zugehörigen Tarife