Werkstattbindung bei der KFZ-Versicherung: Segen oder Fluch - OneTarif

Werkstattbindung bei der KFZ-Versicherung: Segen oder Fluch

Im Schadenfall wollen viele Autofahrer die Werkstatt ihres Vertrauens mit der Reparatur ihres beschädigten Fahrzeuges beauftragen. Viele Versicherungsgesellschaften haben auf der anderen Seite das Ziel, Kosten zu sparen und günstige Versicherungsbeiträge anzubieten. Hierzu schließen sie sich mit weiteren Versicherungen zu Schadensnetzwerken zusammen und verpflichten den Kunden auf die Nutzung spezieller Partnerwerkstätten. Diese sind TÜV-geprüft (z.B. Dekra). Der Kunde spart so bis zu 20% gegenüber einem normalen Tarif ohne Werktstattbindung. Weiterhin kann der Kunde von weiteren Zusatzleistungen profitieren, wie Abholservice, Reinigung des Wagens, Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs etc. Die Serviceleistungen variieren jedoch von Gesellschaft zu Gesellschaft. Für wen aber lohnt sich der Abschluss eines solchen Tarifs mit Werkstattbindung?

Marderschäden und AutoversicherungEntscheidendes beachten

Wichtig für den Kunden ist in erster Linie, dass eine mehrjährige Garantie auf die ausgeführten Leistungen gegeben wird. Diese kann teilweise bis zu fünf Jahren betragen. Hier sollten Sie sich als Kunde vor dem Abschluss des Versicherungsvertrages über die genauen Konditionen Ihrer Versicherungsgesellschaft informieren. Eine Werkstattbindung ist zentraler Vertragsbestandteil des Versicherungsschutzes. Sie können sich als Kunde nicht einfach über die Werkstattbindung hinwegsetzen. Gesellschaften sehen für solches Verhalten Sanktionen in Form einer erhöhten Selbstbeteiligung oder einer Beteiligung an den Reparaturkosten vor.

Richtige Tarifempfehlung

Unter welchen Bedingungen aber lohnt sich ein Versicherungsvertrag mit Werkstattbindung? Was tun, wenn eine herstellergebundene Garantie des Autohändlers vorhanden ist? Kurze und klare Antwort: Eine Werkstattbindung lohnt sich fast immer. Einen Verlust der herstellergebundenen Garantie schließen die meisten Versicherungen in ihren Geschäftsbedingungen aus. Auch hier gilt: Kleingedrucktes lesen. Da im Rahmen der Werkstattbindung mit Originalersatzteilen gearbeitet wird, kann der Autofahrer ausschließen, dass es eventuell bei einer künftigen Inanspruchnahme der Herstellergarantie zu Problemen mit der Vertragswerkstatt kommt.

Finger weg

Ein Vertrag mit Werkstattbindung lohnt sich jedoch nicht, wenn Sie Ihr Auto geleast oder fremdfinanziert haben, zum Beispiel bei einer Autobank oder einem Kreditinstitut. Prüfen Sie bitte hier Ihren Leasing- bzw. Finanzierungsvertrag. Solche Verträge legen in aller Regel fest, dass Wartungs- und Instandsetzungsfragen nur in einer vom Hersteller autorisierten Werkstatt erfolgen dürfen. Ist dies der Fall, könnte es sein, dass Sie mit dem Abschluss des Versicherungsvertrages gegen den Leasing- oder Finanzierungsvertrag verstoßen. Ein solches Verhalten könnte die fristlose Kündigung nach sich ziehen. In diesem Fall ist von einer Werkstattbindung unbedingt abzuraten.

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