Diebstahl von Navigationsgeräten – wann zahlt die Kfz-Versicherung - OneTarif

Diebstahl von Navigationsgeräten – wann zahlt die Kfz-Versicherung

Navigationsgeräte begeistern nicht nur die orientierungslosen Autofahrer, sondern sind auch als Diebesgut ungemein beliebt. Doch welche Versicherung zahlt nach einem Diebstahl?

diebstahl_navigationsgeraetDa in Deutschland etwa drei Millionen der gemeldeten PKW über ein Navigationsgerät verfügen, ist die Zahl der potentiellen Opfer beträchtlich. Aber nur wenige verfügen über eine Kfz-Versicherung mit einer ausreichenden Deckung im Falle des Diebstahls von Sonderzubehör. Die DA Direkt hat in ihrer Schadensstatistik veröffentlich, dass die Gefahr eines Autoaufbruchs, bei dem Elektrozubehör wie zum Beispiel Navigationsgeräte oder CD-Radios gestohlen werden, insbesondere in den grenznahen Regionen im Osten Deutschlands besteht. Jeder, der sich ein Navigationsgerät anschafft, sollte sich jedoch darüber informieren, welche Kosten im Schadensfall von der eigenen Kfz-Versicherung übernommen werden.

Übernimmt bereits meine Teilkaskoversicherung den Schaden?

Nach Auskunft der Allianz werden durch die Teilkaskoversicherung vornehmlich die Kosten für alle fest im Fahrzeug eingebauten oder am Fahrzeug angebauten Teile übernommen. Festinstallierte Navigationsgeräte sind damit von der Teilkaskoversicherung grundsätzlich geschützt, wobei jedoch nicht die Kosten für ein neues Gerät, sondern lediglich die Wiederbeschaffungskosten übernommen werden. Gemeint ist damit jener Betrag, der für ein gleichwertiges Gebrauchtgerät aufzubringen wäre. Auch über die eingeschlagene Scheibe oder dem beschädigten Armaturenbrett muss man sich keine Gedanken machen, da auch hier die Reparaturkosten schon von der Teilkaskoversicherung übernommen werden.

Schwierig wird es erst bei höherwertigen Navigationsgeräten, welche an die Höchstgrenzen der Kfz-Versicherungen stoßen. Der mitversicherte Gesamtneuwert eines eingebauten Navis liegt bei der Teilkaskoversicherung meistens zwischen 1000 und 5000 EUR. Wer sich also ein besonders teures Gerät gegönnt hat, sollte sich unbedingt bei seiner Kfz-Versicherung über die Versicherungsbedingungen informieren und gegebenenfalls die Kfz-Versicherung wechseln. Gegen einen Beitragszuschlag lassen sich aber auch Navigationsgeräte mitversichern, die über der Höchstgrenze liegen.

Lassen Sie Ihr mobiles Navigationsgerät nicht im Auto!

Mobile Navigationsgeräte, die nicht fest in das Fahrzeug eingebaut sind, werden grundsätzlich nicht von der Teilkaskoversicherung übernommen. Das einfach Anbringen an die Windschutzscheibe mit einem Saugnapf oder eine Haltung alleine reicht nicht aus und wird nach dem Landesgericht Hannover, Az: 8 S 17/06 nicht als feste Installation anerkannt.

Autofahrer, die sich für ein mobiles Navigationsgerät entschieden haben gehen also meistens leer aus. Hierbei hilft es auch nicht, wenn das Gerät beim Verlassen des Fahrzeuges im Handschuhfach eingeschlossen wird.

Abhilfe kann im Einzelfall die Hausratsversicherung schaffen, wenn diese über den Zusatzbaustein "Erweiterte Deckung für Diebstahl aus verschlossenen Kraftfahrzeugen" verfügt. Aber auch hier gilt Vorsicht vor Ausnahmen, wie beispielsweise Einschränkungen für nächtliche Diebstähle oder konkrete Ausschlussklauseln der Versicherungsverträge.

Diebe sollen Ihr Ziel nicht erreichen! - Polizei bietet Navi-Pass an

Die Mitnahme des mobilen Navigationsgerätes beim Verlassen des Fahrzeuges ist daher die sicherste Lösung. Im Allgemeinen ist es sinnvoller den Diebstahl von Anfang an zu verhi$ndern anstatt sich später mit der Versicherung abmühen zu müssen. Es gilt daher das Auto bereits an einem sicheren Ort abzustellen, der auch in der Nacht gut beleuchtet ist. Dabei reicht es nicht, das Navigationsgerät nur gut im Innenraum zu verbergen, da den erfahrenen Dieben jedes Versteck bekannt ist. Hier einige Tipps um sich vor einen Diebstahl des Navigationsgerätes zu schützen:

  • Wertgegenstände nicht im Fahrzeug zurück lassen.
  • Alle möglich sichtbaren Halterungen, Kabel, Taschen aus dem Auto entfernen.
  • Nehmen sie Ihr mobile Navigationsgerät immer mit.
  • Lassen Sie Ihr leeres Handschuhfach geöffnet.
  • Vermeiden Sie dunkle Seitengassen und große unbewachte Areale um Ihr Auto abzustellen.
  • Legen Sie einen Navi-Pass an:
    http://www.polizei-nrw.de/lka/kriminalpraevention/Themen/kfz-delikte/article/diebstahl-von-navigationsgeraeten.html
  • Auch das Fotografieren oder das Notieren des individuellen Gerätecodes kann zum identifizieren des Navigationsgerätes nützlich sein.

Fazit

Unabhängig von sämtlichen Vorkehrungen, sollten man sich die Bedingungen der Kfz-Versicherung sehr gut durchlesen und im Zweifel einen anderen Anbieter auswählen oder den Tarif wechseln um den gewünschten Versicherungsschutz zu erhalten. Hier gilt wie bei häufigen Fragen: Die günstigere Kfz-Versicherung ist nicht unbedingt die Bessere - ausschlaggebend ist das Verhältnis von Preis und Leistung. Um den für Ihre Bedürfnisse angepassten Tarif zu finden, empfehlen wir den Vergleichsrechner bei www.onetarif.de.

Tipps von Onetarif

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