Abwrackprämie oder Umweltprämie - Was muss ich hierzu wissen. - OneTarif

Abwrackprämie oder Umweltprämie - Was muss ich hierzu wissen.

Im Januar hat das Bundeskabinett die Abwrack- oder Umweltprämie in Höhe von 2500 Euro ausgelobt. Doch für wen und unter welchen Voraussetzungen ist die Abwrackprämie interessant?

Die Umweltprämie erhält, wer sein mindestens neun Jahre altes Auto (Stichtag: 14.01.09) - das mind. ein Jahr auf ihn zugelassen ist - verschrotten lässt und als Ersatz einen Neu- oder Jahreswagen zwischen dem 14.01.09 und dem 31.12.09 kauft bzw. least und zulässt.

Die Beantragung der Abwrackprämie kann über die Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de) erfolgen. Dort steht ein Antragsformular zum Download bereit. Dem Antrag beizufügen sind ein Nachweis über die Verschrottung und eine Abmeldebestätigung für den Altwagen. Des Weiteren müssen die Käufer für den Neuwagen die Zulassungsbescheinigung vorlegen sowie eine Kopie der Rechnung beziehungsweise des Leasingvertrags. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt nach dessen Eingangsdatum bei der Bafa. Insgesamt sind von der Bundesregierung bis zu 600.000 Abwrackprämien ausgelobt worden.

Bei der Beantragung ist zu beachten, dass der Neu- oder Jahreswagen von einem in Deutschland ansässigen Händler gekauft oder geleast werden muss. Beim Kauf von Privatpersonen erhält der Käufer keine Abwrackprämie.

Achtung: Seit dem 30. März 2009 kann die Abwrackprämie beim BAFA nur noch online beantragt und reserviert werden.

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