Sofern Sie schuldhaft einen Schaden verursachen, könnte das gerade im Fall von Personenschäden bedeuten, dass die Schadenersatzpflicht zu einer Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz führt. Die Intention des Gesetzgebers ist es, mit dieser Regelung auch sicherzustellen, dass das Verkehrsopfer Schadenersatz erhält, und zwar auch dann, wenn der Schädiger mittellos ist.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt den Kfz-Halter, den Eigentümer, den Fahrer sowie Beifahrer vor Schadenersatzansprüchen geschädigter Verkehrsteilnehmer im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme und das in ganz Europa. Unberechtigte Ansprüche wehrt der Versicherer auf eigene Kosten ab, wodurch auch die Kfz-Haftpflicht insoweit die Teilfunktionen einer -Rechtsschutzversicherung" übernimmt. Ausreichenden Versicherungsschutz bietet die sog. -unbegrenzte Deckungssumme", da für jeden Schaden, der mit Ihrem Fahrzeug verursacht wird, nach dem Gesetz in unbegrenzter Höhe gehaftet werden muß.
Gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckungssummen für Verträge ab dem 01.01.2002
Um ausreichend abgesichert zu sein, entscheiden sich heute die meisten Autofahrer für die unbegrenzte Versicherungssumme. Sie kostet nur geringfügig mehr als die Mindestdeckungssummen.
Es gibt 16 Typklassen. Der jeweiligen Klassenzuordnung eines Fahrzeugs bzw. Modells liegt dabei dessen durchschnittlicher Schadenaufwand in der Vergangenheit zugrunde. Die Einordnung kann sich also je nach Schadenverlauf des Fahrzeugstyps jährlich ändern.
Ebenfalls eingespart werden kann vielmals durch die in 1998 eingeführten Berufsgruppentarife.
Insgesamt ist die Kfz-Haftpflichtversicherung in den letzten Jahren erheblich komplexer geworden. U. a. weil die Versicherungsgesellschaften seit einigen Jahren ihre Bedingungen, Tarife und Prämien frei gestalten können. Folge dieser Entwicklungen ist eine für den Versicherungsnehmer stark erhöhte Intransparenz der Leistungen und Prämien zwischen den einzelnen Anbietern - entsprechend groß ist hier das mit einem Versicherungswechsel verbundene Sparpotential.
Der Versicherungsschutz kann durch den zusätzlichen Abschluss einer Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung auch zur Absicherung der Kosten von Schäden am eigenen Fahrzeug erweitert werden..
Tipp: Rückdatierung!
In der ersten Jahreshälfte abgeschlossene Kfz-Versicherungen können auf den 1. Januar zurückdatiert werden, im zweiten Halbjahr abgeschlossene Versicherungen auf den 1. Juli. Auf diese Weise kann man früher in eine niedrigere Schadenfreiheitsklassen eingestuft – besonders interessant für junge Fahrer - werden!
Aachen Münchener, ADAC-AutoVersicherung, Adcuri, Adler, AdmiralDirekt, Allianz, AllSecur, Alte Leipziger, ARAG, Asstel, Avetas, AXA, Badische Allgemeine Versicherung, Barmenia, Basler, BavariaDirekt, BBV, BGV, Chartis, Concordia, Condor, Continentale, CosmosDirekt, DA Direkt, DBV, deutsche internet versicherung, DEVK, DEVK Eisenbahn, Direct Line, EUROPA, Garanta AutoVersicherung, Generali, Gothaer, HannoverscheDirekt, HDI, HDI-Gerling, Helvetia, Itzehoer Versicherung, Janitos, KRAVAG, KRAVAG Logistics, Münchner Verein, Mannheimer, Nürnberger, Nürnberger Beamten, ÖSA, Optima, OVAG, ProvinzialNord, R+V, R+V24, Rheinland Versicherungen, Signal, Sparkassen DirektVersicherung, Universa, VÖDAG, Versicherungskammer Bayern, VHV, Victoria, Volksfürsorge, Volkswohlbund, Württembergische, WÜBA, WWK, Zürich,
Am Vergleich teilnehmende Versicherungen und die zugehörigen Tarife