Diese Liste dient als Orientierung und Unterstützung im Schadenfall. Sie können diese auch ausdrucken und in das Handschuhfach Ihres Wagens legen.
Melden Sie einen Schaden unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, Ihrer Versicherung.
Informieren Sie Ihre Krankenversicherung, wenn beim Unfall Personen zu Schaden gekommen sind. Wurde der Beifahrer verletzt, ist auch eine vorhandene Insassenunfallversicherung und Ihre private Haftpflichtversicherung in Kenntnis zu setzen.
Informieren Sie bei einem Wildschaden neben der Polizei auch das nächste Forstamt.
Wenn die Schuldfrage nicht eindeutig oder unklar ist, verständigen Sie Ihre Autoversicherung bzw. Ihren Kfz-Haftpflichtversicherer. Sofern Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung besitzen, informieren Sie auch diese Gesellschaft. Informieren Sie ebenfalls die Autoversicherung des Unfallgegners über diesen Sachverhalt.
Die Schuldfrage wird von der KFZ-Versicherung geklärt. Geben Sie keine Schuldanerkennung ab. Treten Sie nicht in Vorleistung für Entschädigungen bzw. Reparaturen. Das alles ist Sache der Versicherung. Später haben sie bei den meisten Versicherungsgesellschaften immer noch die Möglichkeit die Schadenaufwendungen, zur rettung Ihrer Schadenfreiheitsklasse, zurückzuerstatten
Überlassen Sie die Beweissicherung der Polizei.
Bei einem Diebstahl ist die Polizei zu verständigen.
Dokumentieren Sie den Hergang schriftlich mit Fotos, zeichnen Sie die Position der beteiligten Fahrzeuge auf. Geben Sie am Unfallort keine Erklärungen zur Schuldfrage ab. Die Grenze für Bagatellschäden liegt bei 1.500 Euro pro Kfz.
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Am Vergleich teilnehmende Versicherungen und die zugehörigen Tarife