Hilfreiche Tipps, die Sie in einem Schadenfall beachten sollten - OneTarif

Hilfreiche Tipps, die Sie in einem Schadenfall beachten sollten

Diese Liste dient als Orientierung und Unterstützung im Schadenfall. Sie können diese auch ausdrucken und in das Handschuhfach Ihres Wagens legen.

 


Wann muss der Schaden gemeldet werden?

Melden Sie einen Schaden unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, Ihrer Versicherung.

Wer muss bei einem Personenschaden informiert werden?

Informieren Sie Ihre Krankenversicherung, wenn beim Unfall Personen zu Schaden gekommen sind. Wurde der Beifahrer verletzt, ist auch eine vorhandene Insassenunfallversicherung und Ihre private Haftpflichtversicherung in Kenntnis zu setzen.

Wer muss bei einem Wildschaden informiert werden?

Informieren Sie bei einem Wildschaden neben der Polizei auch das nächste Forstamt.

Was tun, wenn die Schuldfrage nicht geklärt ist?

Wenn die Schuldfrage nicht eindeutig oder unklar ist, verständigen Sie Ihre Autoversicherung bzw. Ihren Kfz-Haftpflichtversicherer. Sofern Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung besitzen, informieren Sie auch diese Gesellschaft. Informieren Sie ebenfalls die Autoversicherung des Unfallgegners über diesen Sachverhalt.

Wer klärt die Schuldfrage?

Die Schuldfrage wird von der KFZ-Versicherung geklärt. Geben Sie keine Schuldanerkennung ab. Treten Sie nicht in Vorleistung für Entschädigungen bzw. Reparaturen. Das alles ist Sache der Versicherung. Später haben sie bei den meisten Versicherungsgesellschaften immer noch die Möglichkeit die Schadenaufwendungen, zur rettung Ihrer Schadenfreiheitsklasse, zurückzuerstatten

Wer sichert die Beweise?

Überlassen Sie die Beweissicherung der Polizei.

Was tun bei Diebstahl?

Bei einem Diebstahl ist die Polizei zu verständigen.

Was tun bei Bagatellunfällen?

Dokumentieren Sie den Hergang schriftlich mit Fotos, zeichnen Sie die Position der beteiligten Fahrzeuge auf. Geben Sie am Unfallort keine Erklärungen zur Schuldfrage ab. Die Grenze für Bagatellschäden liegt bei 1.500 Euro pro Kfz.

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